Unsere Schule bietet zwei Formen der Betreuung nach dem Unterricht.
Nachmittagsbetreuung (NABE): An Schultagen bieten wir Nachmittagsbetreuung von 12.00 bis 17.10 Uhr an. In dieser Zeit kann Ihr Kind bei uns essen, Hausübung machen, lernen und spielen. Die Anmeldung gilt für das gesamte Schuljahr, es ist jedoch am Ende des Wintersemesters eine Ab- oder Ummeldung möglich.
Die Kosten betragen heuer (10 Mal pro Jahr): €26,40 (1 Tag), €35,20 (2 Tage), €52,80 (3 Tage), €70,40 (4 Tage), €88 (5 Tage). Das Essen ist extra zu bezahlen (€4,50 pro Menü).
Mittagsaufsicht (Überbrückung): Wenn Ihr Kind Nachmittagsunterricht hat und zwischen dem Ende des Vormittags- und dem Beginn des Nachmittagsunterrichts maximal zwei Schulstunden liegen, können Sie es zur Mittagsaufsicht anmelden. Ihr Kind wird in dieser Zeit in einem Klassenraum von einer Lehrkraft beaufsichtigt. Die Beaufsichtigung ist gratis, kann aber nur zwei Mal pro Woche in Anspruch genommen werden und auch nur dann, wenn Nachmittagsunterricht, Förderkurs oder DAZ/DAF folgt. Für die Überbrückung zu unverbindlichen Übungen, Förderung 2.0 und Polyhymnia-Musikstunden ist eine Anmeldung zur NABE erforderlich. Entfällt der Nachmittagsunterricht, entfällt automatisch auch die Mittagsaufsicht.
Es ist nicht möglich, am selben Tag Mittagsaufsicht und Nachmittagsbetreuung in Anspruch zu nehmen. Es ist auch nicht gestattet, im Falle einer Pause von drei Schulstunden das Kind für 2 Stunden Mittagsaufsicht anzumelden und es die dritte Stunde lang unbetreut in- oder außerhalb der Schule zu lassen.
Alle Anmeldungen gelten bis Schulschluss. Abmeldungen von der NABE sind in der Woche nach den Weihnachtsferien möglich. Überbrücker müssen sich nach einer Stundenplanänderung nicht extra abmelden, sehr wohl aber anmelden, wenn eine neue Überbrückerstunde für sie hinzu kommt.
Anmeldeschluss für beide Betreuungsformen ist der Freitag der ersten Schulwoche.
Wichtig: Es ist nicht gestattet, dass Ihr Kind nach Unterrichtsende in der Schule bleibt, ohne für NABE oder Mittagsaufsicht angemeldet zu sein. Die Schule hat in diesem Fall keine Aufsichtspflicht und übernimmt keine Verantwortung. SchülerInnen, die nicht zur Betreuung angemeldet sind, müssen nach Unterrichtsende das Gebäude verlassen und dürfen daher auch nicht in der Kantine essen.
Mehr Infos finden Sie auf der Schulhomepage im Bereich „Nachmittagsbetreuung“.
Weitere Eindrücke finden sich in der Präsentation:
Die Elterninformation kann man sich hier runterladen: